Von Carsten Hinrichs, 25.11.2016

Unterzuckert

Die besten Opern sind fast immer Krimis: ob Mord oder Selbstmord, Betrug oder üble Nachrede – oder alles vermischt in einer absurden Handlung. In unserem Opernrätsel werden nur die nüchternen Fakten verraten. Aus welcher Oper stammt das Verbrechen?

Wie die Polizei mitteilte, ist im Westerwald ein Fall von Freiheitsberaubung Minderjähriger für die Täterin im Rentenalter tödlich ausgegangen. Die Eltern zweier vermisster Kinder, die die Suche zum Tatort geführt hatte, alarmierten durch einen Anruf die Streife. Den eintreffenden Beamten bot sich ein grausiger Anblick: In einem freistehenden Steinofen des einsam gelegenen Hauses der Rentnerin fanden sich nur noch wenige menschliche Überreste, die Frau verbrannte offenbar vollständig bei lebendigem Leibe. Befragungen der Anwesenden offenbarten eine erschütternde Verkettung von Fehlverhalten. So gaben die an der Armutsgrenze lebenden Eltern der beiden Kinder, der alkoholkranke P. und die arbeitslose G., an, dass es zwischen der Mutter und den im Haus tobenden Kindern zum Streit gekommen sei, worauf die Mutter aus Überforderung die beiden, einen Jungen (10) und ein Mädchen (8), zum Erdbeersuchen in den umliegenden Wald geschickt habe. Der von einem Fest heimkehrende Vater sei wiederum mit der Mutter über ihre offensichtlich fahrlässig verletzte Aufsichtspflicht in heftigen Streit geraten und habe sich mit ihr gemeinsam auf die Suche begeben, die jedoch bis zum nächsten Tag andauerte.

Was genau sich am Haus der bereits vorbestraften Rentnerin abgespielt hat, lässt sich nur vermuten, da die Kinder noch unter Schock stehen und allem Anschein nach mangelernährt sind. Der Junge berichtete im Zustand der Unterzuckerung eine fantastisch ausgeschmückte Version der Geschehnisse der im Wald verbrachten Nacht, die die beiden nach Begegnungen mit dem Sandmännchen und allerlei Engeln zum Haus der Rentnerin geführt hätten. Dort hätten sie sich in ihrem akuten Hungerzustand sofort über die zum Auskühlen ausgebreiteten frischen Backwaren hergemacht. Die angesichts des Diebstahls zornig gewordene Rentnerin habe aber nicht die Polizei verständigt, sondern die Kinder eigenmächtig in Gewahrsam genommen und den widerspenstigen Jungen dazu sogar in einen Gitterverschlag gesperrt. Dabei dürfte sie allerdings deren Selbsterhaltungstrieb unterschätzt haben. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit beim Feuermachen, den die Kinder nutzten, um sich ihrer Peinigerin durch einen beherzten Schubs zu entledigen, wurde ihr zum Verhängnis. Gegen die Eltern der beiden werden Ermittlungen wegen Verletzung der Fürsorgepflicht aufgenommen.

Auflösung und juristische Einschätzung


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